Vereinbarung über die Anrufung der Schlichtungsstelle
VEREINBARUNG ÜBER DIE SCHLICHTUNG
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Anrufung der Schlichtungsstelle in einer Mietangelegenheit.
2. Leistung
Vereinbart wird: keine Kosten für die Beteiligten.
3. Bedingungen
Die Beteiligten rufen vor einer gerichtlichen Klärung die Schlichtungsstelle der Gemeinde an.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
In Gemeinden mit eingerichteter Schlichtungsstelle ist deren Anrufung in vielen Mietangelegenheiten vor dem Gericht zwingend vorgesehen; in Wien ist das die MA 50. Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenlos.