Vereinbarung über Elternteilzeit
VEREINBARUNG ÜBER ELTERNTEILZEIT
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Dienstgeber,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Dienstnehmer.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Elternteilzeit mit 20 Wochenstunden bis zum 7. Geburtstag des Kindes.
2. Leistung
Vereinbart wird: Entgelt aliquot.
3. Bedingungen
Lage der Arbeitszeit: Montag bis Donnerstag, 8 bis 13 Uhr. Eine Änderung bedarf der Vereinbarung.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Dienstgeber
Unterschrift Dienstnehmer
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten und bei mindestens drei Jahren Dienstzeit, längstens bis zum siebenten Geburtstag. In kleineren Betrieben ist sie zu vereinbaren. Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz.