Mitbenutzungsvereinbarung
MITBENUTZUNGSVEREINBARUNG
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Mitbenutzung der Garagenzufahrt und des Abstellplatzes.
2. Leistung
Vereinbart wird: 30 Euro monatlich.
3. Bedingungen
Die Mitbenutzung ist auf die genannten Zeiten beschränkt und mit einer Frist von einem Monat auflösbar.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Die bloße Gestattung ist kein Bestandvertrag und damit flexibler auflösbar. Halten Sie Umfang, Zeiten und Frist fest, sonst entsteht aus der Gefälligkeit ein Dauerzustand, der als Bestandverhältnis gedeutet werden kann.