Vereinbarung über Erhaltungsarbeiten
VEREINBARUNG ÜBER ERHALTUNGSARBEITEN
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Durchführung von Arbeiten in der Wohnung durch den Mieter.
2. Leistung
Vereinbart wird: Kostenersatz 2.400 Euro durch den Vermieter.
3. Bedingungen
Die Arbeiten werden fachgerecht ausgeführt; Rechnungen sind vorzulegen. Der Ersatz erfolgt binnen vier Wochen nach Vorlage.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Die Erhaltung des Mietgegenstands obliegt im MRG-Bereich grundsätzlich dem Vermieter (§3 MRG). Übernimmt der Mieter Arbeiten, sollte der Kostenersatz schriftlich vereinbart werden, sonst droht Streit über Notwendigkeit und Höhe.