Homeoffice-Vereinbarung
VEREINBARUNG ÜBER HOMEOFFICE
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Dienstgeber,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Dienstnehmer.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Arbeit in der Wohnung an zwei Tagen pro Woche.
2. Leistung
Vereinbart wird: Homeoffice-Pauschale nach den geltenden Sätzen.
3. Bedingungen
Die Arbeitszeit wird auch im Homeoffice aufgezeichnet. Der Dienstgeber stellt die digitalen Arbeitsmittel bereit oder leistet einen angemessenen Kostenersatz. Die Vereinbarung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auflösbar.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Dienstgeber
Unterschrift Dienstnehmer
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
🔴 Homeoffice ist schriftlich zu vereinbaren (§2h AVRAG) und kann weder einseitig angeordnet noch einseitig beendet werden. Der Dienstgeber hat digitale Arbeitsmittel bereitzustellen oder die Kosten zu ersetzen.
Der Unfallversicherungsschutz gilt auch in der Wohnung. Arbeitszeitgesetz und Aufzeichnungspflicht gelten unverändert.