Unterhaltsvereinbarung für ein Kind
UNTERHALTSVEREINBARUNG
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Kindesunterhalt für Lena Berger, geboren 04.05.2020.
2. Leistung
Vereinbart wird: 420 Euro monatlich, zahlbar bis zum Fünften.
3. Bedingungen
Bei wesentlicher Änderung der Einkommensverhältnisse wird neu verhandelt.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Für die Vollstreckbarkeit braucht es einen Titel: einen gerichtlichen Vergleich, einen Beschluss oder einen Notariatsakt. Die Kinder- und Jugendhilfe sowie das Pflegschaftsgericht unterstützen kostenlos bei der Festsetzung.