Außergerichtlicher Vergleich
VERGLEICH
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Beilegung des Streits über die Schlussrechnung.
2. Leistung
Vereinbart wird: Zahlung von 2.800 Euro gegen vollständige Bereinigung.
3. Bedingungen
Mit Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem genannten Sachverhalt bereinigt und verglichen.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Der Vergleich beendet den Streit durch beiderseitiges Nachgeben (§1380 ABGB). Die Bereinigungswirkung ist der wichtigste Satz: sie bestimmt, was endgültig erledigt ist.