Ablösevereinbarung
ABLÖSEVEREINBARUNG
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Übernahme der Einbauküche und der Markise durch den Nachmieter.
2. Leistung
Vereinbart wird: Ablösebetrag 1.400 Euro nach Zeitwertliste.
3. Bedingungen
Die Gegenstände gehen mit Zahlung in das Eigentum des Übernehmers über. Eine Aufstellung der Zeitwerte ist Bestandteil dieser Vereinbarung.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
🔴 §27 MRG verbietet Ablösen ohne gleichwertige Gegenleistung; der übersteigende Teil kann binnen zehn Jahren zurückgefordert werden. Legen Sie eine Zeitwertliste bei und verzichten Sie auf runde Pauschalsummen.