Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses
EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Dienstgeber,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Dienstnehmer.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Beendigung des Dienstverhältnisses zum 31.12.2026.
2. Leistung
Vereinbart wird: Endabrechnung mit aliquoten Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung.
3. Bedingungen
Das Dienstzeugnis wird bis zum letzten Tag ausgestellt. Arbeitsmittel werden am letzten Tag gegen Protokoll zurückgegeben.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Dienstgeber
Unterschrift Dienstnehmer
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
🔴 Die einvernehmliche Auflösung ist in Österreich der häufigste Beendigungsweg, hat aber für den Dienstnehmer einen Preis: beim Arbeitslosengeld tritt in der Regel eine Sperrfrist von vier Wochen ein. Bei Beendigung durch den Dienstgeber entfällt sie.
Für bestimmte geschützte Gruppen, etwa nach dem Mutterschutzgesetz, ist zusätzlich eine Beratung oder Zustimmung erforderlich. Halten Sie Endabrechnung und Zeugnis ausdrücklich fest.