Einwilligung zur medizinischen Behandlung eines Minderjährigen
EINWILLIGUNGzur medizinischen Behandlung eines Minderjährigen
Ich, Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, willige gegenüber Beispiel GmbH in der ärztlichen Behandlung meines Kindes im genannten Umfang ein.
Umfang der Einwilligung: genauer Umfang und Zweck der Verwendung.
Die Einwilligung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2027.
Die Einwilligung ist freiwillig. Ich kann sie jederzeit in Textform widerrufen, ohne dass mir daraus Nachteile entstehen. Durch den Widerruf wird die bis dahin erfolgte Verarbeitung nicht unrechtmäßig.
Unterschrift
Über dieses Dokument
🔴 Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr wird die Entscheidungsfähigkeit des Kindes vermutet: es willigt grundsätzlich selbst ein (§173 ABGB). Bei schweren, nachhaltig beeinträchtigenden Eingriffen ist zusätzlich die Zustimmung der obsorgeberechtigten Person erforderlich. In Notfällen wird ohne Einwilligung behandelt.