Einwilligung zu Tattoo oder Piercing bei Minderjährigen
EINWILLIGUNGzu Tattoo oder Piercing bei Minderjährigen
Ich, Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, willige gegenüber Beispiel GmbH in der Anfertigung des genannten Tattoos beziehungsweise Piercings bei meinem Kind ein.
Umfang der Einwilligung: genauer Umfang und Zweck der Verwendung.
Die Einwilligung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2027.
Die Einwilligung ist freiwillig. Ich kann sie jederzeit in Textform widerrufen, ohne dass mir daraus Nachteile entstehen. Durch den Widerruf wird die bis dahin erfolgte Verarbeitung nicht unrechtmäßig.
Unterschrift
Über dieses Dokument
Ohne wirksame Einwilligung ist der Eingriff eine Körperverletzung. Die Landesgesetze zum Jugendschutz und die Gewerbeordnung setzen zusätzliche Altersgrenzen; viele Studios verlangen die persönliche Anwesenheit eines Elternteils.