Vereinbarung über die Kaution
KAUTIONSVEREINBARUNG
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Sicherheit für die Wohnung Gartengasse 7, Top 12.
2. Leistung
Vereinbart wird: 2.940 Euro, zahlbar bei Übergabe.
3. Bedingungen
Die Kaution wird fruchtbringend veranlagt und nach Rückstellung der Wohnung abgerechnet.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Die Kaution ist fruchtbringend zu veranlagen und bei Beendigung unverzüglich zurückzustellen, soweit keine berechtigten Forderungen bestehen (§16b MRG). Eine gesetzliche Höchstgrenze gibt es nicht; üblich sind drei Bruttomonatsmietzinse.