Rückforderung der Kaution
Thomas Berger
Lindengasse 4, 1070 Wien
Thomas Berger
Lindengasse 4, 1070 Wien
ZAHLUNGSAUFFORDERUNGRückzahlung der Mietkaution
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Mietverhältnis über die Wohnung Gartengasse 7, Top 12, 1050 Wien endete am 31.07.2026. Die Wohnung wurde übergeben. Die von mir erlegte Kaution von 480,00 Euro ist bis heute nicht zurückgezahlt worden.
Ich fordere Sie auf, die Kaution samt Zinsen bis zum 31.10.2026 auf das Konto AT02 1200 0100 1234 5678 zu überweisen.
Sollten Sie einen Teil einbehalten wollen, ersuche ich um eine nachvollziehbare Abrechnung mit Belegen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Über dieses Dokument
Die Kaution ist vom Vermieter fruchtbringend zu veranlagen und nach Beendigung des Mietverhältnisses unverzüglich zurückzustellen, soweit sie nicht zur Deckung berechtigter Forderungen verwendet wird (§16b MRG).
Fordern Sie die Abrechnung mit Belegen: ein pauschaler Einbehalt ohne Begründung ist nicht zulässig. Für Streitigkeiten ist in vielen Gemeinden zunächst die Schlichtungsstelle zuständig.