Vereinbarung über die Urlaubsersatzleistung
VEREINBARUNG ÜBER DIE URLAUBSERSATZLEISTUNG
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Dienstgeber,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Dienstnehmer.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Abgeltung von 7 offenen Werktagen Urlaub.
2. Leistung
Vereinbart wird: 1.680 Euro brutto, fällig mit der Endabrechnung.
3. Bedingungen
Mit der Zahlung sind die Urlaubsansprüche des laufenden Urlaubsjahres erledigt.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Dienstgeber
Unterschrift Dienstnehmer
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
🔴 Eine Ablöse des Urlaubs während des laufenden Dienstverhältnisses ist unzulässig und nichtig (§7 UrlG). Zulässig ist nur die Urlaubsersatzleistung bei Beendigung, und sie ist zwingend aliquot zu berechnen.