Trennungsvereinbarung
TRENNUNGSVEREINBARUNG
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Regelung der Trennungsfolgen ab 01.12.2026.
2. Leistung
Vereinbart wird: Unterhalt 650 Euro monatlich.
3. Bedingungen
Geregelt werden Nutzung der Wohnung, Aufteilung des Hausrats und die laufenden Kosten.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
🔴 Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse sowie über den nachehelichen Unterhalt bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form eines Notariatsakts oder eines gerichtlichen Vergleichs (§97 EheG). Regelungen zur Trennungszeit können formlos getroffen werden.