Ratenzahlungsvereinbarung
RATENZAHLUNGSVEREINBARUNG
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Offene Forderung aus der Rechnung RE-2026-0412.
2. Leistung
Vereinbart wird: 3.600 Euro in sechs Raten zu je 600 Euro.
3. Bedingungen
Gerät der Schuldner mit einer Rate in Verzug, wird der Restbetrag nach Ablauf einer zweiwöchigen Nachfrist unter Androhung des Terminsverlusts fällig.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Gegenüber Verbrauchern tritt der Terminsverlust erst nach einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist unter ausdrücklicher Androhung ein (§13 KSchG). Eine Klausel mit sofortiger Fälligkeit ist insoweit unwirksam.