Nachtrag zum Mietvertrag
NACHTRAG ZUM MIETVERTRAG
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag ab 01.01.2027.
2. Leistung
Vereinbart wird: Mietzins unverändert.
3. Bedingungen
Alle übrigen Bestimmungen bleiben unberührt. Die aufgenommene Person haftet zur ungeteilten Hand.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Der Nachtrag ist von allen Parteien zu unterschreiben. Beachten Sie die Gebührenpflicht: Mietverträge über Geschäftsräume unterliegen der Rechtsgeschäftsgebühr, Wohnungsmietverträge sind davon befreit.