Nachbarschaftsvereinbarung
NACHBARSCHAFTSVEREINBARUNG
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Gemeinsame Nutzung und Pflege der Grenzeinrichtungen.
2. Leistung
Vereinbart wird: Kosten je zur Hälfte.
3. Bedingungen
Hecke und Zaun werden gemeinsam gepflegt; die Höhe der Hecke wird auf 1,80 Meter begrenzt.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Eine schuldrechtliche Vereinbarung bindet nur die Beteiligten. Soll die Regelung auch gegenüber künftigen Eigentümern gelten, ist eine Dienstbarkeit im Grundbuch der sichere Weg; die Einverleibung bedarf einer beglaubigten Aufsandungserklärung.