Mediationsvereinbarung
MEDIATIONSVEREINBARUNG
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Durchführung einer Mediation im Streit über die Betriebskostenabrechnung.
2. Leistung
Vereinbart wird: Kosten je zur Hälfte, Stundensatz 140 Euro.
3. Bedingungen
Die Beteiligten verpflichten sich zur Vertraulichkeit und leiten während der Mediation keine gerichtlichen Schritte ein.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Die Mediation durch eingetragene Mediatoren hemmt die Verjährung und den Lauf von Ausschlussfristen (§22 ZivMediatG). Mediatoren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.