Vereinbarung über das Kontaktrecht
VEREINBARUNG ÜBER DAS KONTAKTRECHT
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Kontaktregelung für Lena Berger.
2. Leistung
Vereinbart wird: keine Zahlung.
3. Bedingungen
Der Kontakt findet jedes zweite Wochenende von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 18 Uhr statt. Ferien und Feiertage werden hälftig geteilt.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
In Österreich heißt es Kontaktrecht, nicht Umgangsrecht, und es ist zugleich ein Recht des Kindes. Maßstab ist das Kindeswohl. Eine schriftliche Regelung schafft Verlässlichkeit; durchsetzbar wird sie erst durch gerichtliche Genehmigung.