Vereinbarung über das Haustier bei Trennung
VEREINBARUNG ÜBER DAS HAUSTIER
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Verbleib und Betreuung der Hündin Luna.
2. Leistung
Vereinbart wird: Kosten für Futter und Tierarzt je zur Hälfte.
3. Bedingungen
Die Hündin verbleibt im Haushalt der Partei 1. Partei 2 hat Kontakt jedes zweite Wochenende.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Tiere sind keine Sachen; die für Sachen geltenden Vorschriften sind aber anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist (§285a ABGB). Bei der Aufteilung zählt in der Praxis, wer das Tier überwiegend versorgt hat.