Vereinbarung über die Dienstwagennutzung
VEREINBARUNG ÜBER EINEN DIENSTWAGEN
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Dienstgeber,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Dienstnehmer.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Überlassung eines Dienstwagens, auch zur privaten Nutzung.
2. Leistung
Vereinbart wird: Sachbezug nach den geltenden Sätzen.
3. Bedingungen
Der Wagen wird bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder bei Dienstfreistellung zurückgegeben. Fahrtenbuch, Tankkarte und Schäden sind gesondert geregelt.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Dienstgeber
Unterschrift Dienstnehmer
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Die private Nutzung ist als Sachbezug zu versteuern; bei emissionsfreien Fahrzeugen entfällt er, bei niedrigem Ausstoß ist er reduziert. Mit Fahrtenbuch und geringer Privatnutzung kommt der halbe Sachbezug in Betracht.