Vereinbarung über den Ausbildungskostenrückersatz
VEREINBARUNG ÜBER DEN AUSBILDUNGSKOSTENRÜCKERSATZ
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Dienstgeber,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Dienstnehmer.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Zertifikatskurs Projektmanagement, 14. bis 18.12.2026.
2. Leistung
Vereinbart wird: Kosten 1.890 Euro, getragen vom Dienstgeber.
3. Bedingungen
Endet das Dienstverhältnis durch Kündigung des Dienstnehmers oder verschuldete Entlassung innerhalb von drei Jahren nach Abschluss, sind die Kosten aliquot je verstrichenem Monat vermindert zurückzuzahlen.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Dienstgeber
Unterschrift Dienstnehmer
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
🔴 §2d AVRAG begrenzt die Rückzahlung: schriftliche Vereinbarung, Bindung höchstens vier Jahre (in Ausnahmefällen fünf) und zwingend monatliche aliquote Verminderung. Eine Klausel ohne Staffelung ist unwirksam.
Rückersatzfähig sind nur echte Ausbildungskosten für am Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse, nicht die Kosten einer Einschulung.