Maßnahmenbeschwerde gegen unmittelbare Zwangsgewalt
Thomas Berger
Lindengasse 4, 1070 Wien
Landesverwaltungsgericht Beispiel
Amtsweg 1, 1010 Wien
BESCHWERDEAmtshandlung vom 02.11.2026
Geschäftszahl: 2026/0044817
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhebe Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Der Sachverhalt: Am 02.11.2026 um 21:40 Uhr wurde ich ohne Angabe eines Grundes festgehalten und durchsucht; eine Begründung wurde auch auf Nachfrage nicht genannt.
Die Amtshandlung fand am 02.11.2026 statt. Ich beantrage, die Amtshandlung für rechtswidrig zu erklären, und beantrage den Ersatz der Kosten.
Ich beantrage, die bekämpfte Maßnahme für rechtswidrig zu erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
- Antrag an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Kreditwirtschaft
- Antrag an die Schlichtungsstelle für Versicherungen
- Anzeige wegen Lärmerregung bei der Behörde
- Beschwerde bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (Bahn)
- Beschwerde bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (Flug)
- Beschwerde bei der Bank
Über dieses Dokument
🔴 Gegen Zwangsgewalt ohne Bescheid – Festnahme, Durchsuchung, Platzverweis – gibt es die Maßnahmenbeschwerde nach Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG; sie geht direkt an das Landesverwaltungsgericht, die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis. Das ist ein eigenes Rechtsinstitut, das im deutschen Recht so nicht existiert. Schildern Sie Ort, Zeit, beteiligte Organe und Zeugen so genau wie möglich; im Zweifel lassen Sie sich von der Volksanwaltschaft oder einer Rechtsberatung begleiten.
Senden Sie das Schreiben nachweisbar und bitten Sie um Bestätigung des Eingangs: ohne Nachweis lässt sich später kaum belegen, dass und wann es ankam.