Anzeige wegen Lärmerregung bei der Behörde
Thomas Berger
Lindengasse 4, 1070 Wien
Bezirkshauptmannschaft Beispiel
Amtsweg 1, 1010 Wien
BESCHWERDELärm aus einem Betrieb
Vorgang: KD-2026-44817
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erstatte Anzeige wegen ungebührlicher Lärmerregung. Der Sachverhalt: Die Lüftung des Lokals im Erdgeschoss läuft bis 2 Uhr; die Messung des Lokals liegt nicht vor, die Betriebsanlagengenehmigung sieht 22 Uhr vor.
Ein Protokoll über Datum, Uhrzeit und Art der Störung lege ich bei.
Ich ersuche um Überprüfung der Einhaltung der Betriebsanlagengenehmigung und um Mitteilung des Ergebnisses.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
- Antrag an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Kreditwirtschaft
- Antrag an die Schlichtungsstelle für Versicherungen
- Beschwerde bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (Bahn)
- Beschwerde bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (Flug)
- Beschwerde bei der Bank
- Beschwerde bei der Finanzmarktaufsicht
Über dieses Dokument
Bei genehmigten Betriebsanlagen prüft die Gewerbebehörde die Einhaltung der Auflagen und kann Nachbarn als Partei beiziehen; ungebührlicher Lärm ohne Betriebsanlage ist eine Verwaltungsübertretung, für die Polizei und Gemeinde zuständig sind. Zivilrechtlich bleibt die Unterlassungsklage nach §364 ABGB.
Senden Sie das Schreiben nachweisbar und bitten Sie um Bestätigung des Eingangs: ohne Nachweis lässt sich später kaum belegen, dass und wann es ankam.