Beschwerde bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (Flug)
Thomas Berger
Lindengasse 4, 1070 Wien
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Amtsweg 1, 1010 Wien
BESCHWERDEFlug vom 02.11.2026
Vorgang: KD-2026-44817
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich führe Beschwerde über eine Fluglinie. Der Sachverhalt: Der Flug von Wien nach Hamburg wurde vier Stunden vor dem Abflug gestrichen; eine Ersatzbeförderung erfolgte erst am Folgetag.
Buchungsbestätigung, Streichungsmitteilung und die Belege über Hotel und Verpflegung liegen bei.
Ich beantrage die Prüfung meiner Ansprüche auf Ausgleichszahlung und Ersatz der Betreuungskosten.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Über dieses Dokument
Die Ausgleichszahlung richtet sich nach der Verordnung (EG) 261/2004 und beträgt je nach Entfernung 250 bis 600 Euro; daneben stehen Betreuungsleistungen zu. Die apf schlichtet kostenlos, die Verjährung läuft aber weiter: in Österreich beträgt sie drei Jahre.
Senden Sie das Schreiben nachweisbar und bitten Sie um Bestätigung des Eingangs: ohne Nachweis lässt sich später kaum belegen, dass und wann es ankam.