Entschädigung bei Flugverspätung
Thomas Berger
Lindengasse 4, 1070 Wien
Fluggesellschaft Beispiel
Flughafenstraße 1, 1300 Schwechat
BEANSTANDUNGFluggastrechte
Vorgang: ABC123, Flug XY 123
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich mache Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung geltend. Sachverhalt: Der Flug von Wien nach Lissabon am 12.10.2026 landete mit vier Stunden Verspätung.
Nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 steht mir eine Ausgleichszahlung zu, deren Höhe sich nach der Flugstrecke richtet.
Ich fordere Sie auf, die Ausgleichszahlung binnen zwei Wochen auf mein Konto zu überweisen. Eine Abgeltung in Gutscheinen lehne ich ab.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Über dieses Dokument
Die Verordnung gilt unionsweit gleich. Ab drei Stunden Verspätung am Ziel besteht ein Ausgleichsanspruch, gestaffelt nach Entfernung; er entfällt nur bei außergewöhnlichen Umständen. In Österreich ist die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) die kostenlose Schlichtungsstelle. Die Ansprüche verjähren in drei Jahren.
Senden Sie das Schreiben nachweisbar und bitten Sie um Bestätigung des Eingangs: ohne Nachweis lässt sich später kaum belegen, dass und wann es ankam.