Arbeitsvertrag (unbefristet)
ARBEITSVERTRAG
zwischen Muster GmbH, Industriestraße 3, 80339 München, nachfolgend Arbeitgeber,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Arbeitnehmer.
1. Tätigkeit und Arbeitsort
Der Arbeitnehmer wird als Sachbearbeiter im Einkauf eingestellt. Die Tätigkeit umfasst: Bestellabwicklung, Lieferantenkorrespondenz, Rechnungsprüfung.
Arbeitsort ist Industriestraße 3, 80339 München.
2. Beginn und Probezeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.12.2026 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
3. Vergütung
Die Bruttovergütung beträgt 3400 Euro monatlich und wird spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt.
Zusätzlich wird gewährt: Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Monatsgehalts.
4. Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Lage und Verteilung richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen.
5. Urlaub
Der Arbeitnehmer erhält 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr. Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt unberührt.
6. Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende. Die gesetzlichen Fristen gelten als Mindestfristen; verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber, gilt sie auch für den Arbeitnehmer. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§623 BGB).
7. Schlussbestimmungen
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Unterschrift Arbeitgeber
Unterschrift Arbeitnehmer
- Tätigkeit und Arbeitsort
- Beginn und Probezeit
- Vergütung
- Arbeitszeit
- Urlaub
- Kündigung
- Schlussbestimmungen
Über dieses Dokument
Seit August 2022 muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich nachweisen (§2 NachwG). Fehlt eine der vorgeschriebenen Angaben, droht ein Bußgeld – deshalb deckt diese Vorlage die Liste vollständig ab.
Eine Probezeit ist zulässig und auf sechs Monate begrenzt. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.