Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
VEREINBARUNG ÜBER EIN WETTBEWERBSVERBOT
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Arbeitgeber,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Arbeitnehmer.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Verbot der Tätigkeit für Wettbewerber für zwölf Monate nach Vertragsende.
2. Leistung
Vereinbart wird: Karenzentschädigung in Höhe der Hälfte der zuletzt bezogenen Bezüge.
3. Bedingungen
Das Verbot gilt räumlich für das Vertriebsgebiet und sachlich für die genannten Produkte.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Arbeitgeber
Unterschrift Arbeitnehmer
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
🔴 Ohne Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen Leistungen ist das Verbot unverbindlich (§74 HGB). Höchstdauer sind zwei Jahre; es bedarf der Schriftform und der Aushändigung an den Arbeitnehmer.