Vereinbarung über die Kaution
KAUTIONSVEREINBARUNG
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Mietsicherheit für die Wohnung Gartenstraße 7.
2. Leistung
Vereinbart wird: 2.550 Euro, zahlbar in drei Monatsraten.
3. Bedingungen
Die Kaution wird getrennt vom Vermögen des Vermieters zu üblichen Zinsen angelegt. Die Rückzahlung erfolgt nach Abrechnung und Rückgabe der Wohnung.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und ist in drei Raten zahlbar (§551 BGB). Sie ist getrennt anzulegen; bei Insolvenz des Vermieters schützt nur das.