Vereinbarung über Schönheitsreparaturen
VEREINBARUNG ÜBER SCHÖNHEITSREPARATUREN
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Durchführung der Schönheitsreparaturen bei Auszug.
2. Leistung
Vereinbart wird: Kostenübernahme durch den Mieter bis 900 Euro.
3. Bedingungen
Die Arbeiten umfassen Streichen von Wänden und Decken in neutralen Farbtönen. Die Vereinbarung wird frei und ohne Formularzwang getroffen.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Formularklauseln zu Schönheitsreparaturen sind häufig unwirksam, besonders bei unrenoviert übergebener Wohnung oder starren Fristen. Eine freiwillige Einzelvereinbarung bei Auszug ist dagegen wirksam, wenn sie ausgehandelt wurde.