Vereinbarung über ein Wegerecht
VEREINBARUNG ÜBER EIN WEGERECHT
zwischen Maria Schneider, Hauptstraße 12, 10827 Berlin, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Weber, Lindenweg 4, 80331 München, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Zufahrt über das Grundstück Hauptstraße 12 zum rückwärtigen Grundstück.
2. Leistung
Vereinbart wird: jährliches Entgelt 120 Euro.
3. Bedingungen
Das Recht gilt für Fußgänger und einen Pkw. Die Unterhaltung des Weges tragen beide Seiten je zur Hälfte.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
🔴 Eine schriftliche Vereinbarung wirkt nur zwischen den Beteiligten. Gegenüber Käufern und Erben wirkt das Wegerecht erst als Grunddienstbarkeit im Grundbuch; dafür ist eine notarielle Beurkundung der Bewilligung erforderlich.