Beschwerde über den Verwalter im Wohnungseigentum
Thomas Berger
Lindengasse 4, 1070 Wien
Hausverwaltung Beispiel
Amtsweg 1, 1010 Wien
BESCHWERDEVerwaltung der Liegenschaft
Vorgang: KD-2026-44817
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich führe Beschwerde über die Verwaltung der Liegenschaft. Der Sachverhalt: Die Abrechnung für 2025 wurde nicht gelegt; Einsicht in die Belege wurde zweimal verweigert.
Ich ersuche um Legung der Abrechnung und um zwei Terminvorschläge für die Belegeinsicht.
Ich ersuche um Abhilfe und um schriftliche Mitteilung des Ergebnisses.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
- Beschwerde bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (Bahn)
- Beschwerde bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (Flug)
- Beschwerde bei der Bank
- Beschwerde bei der Finanzmarktaufsicht
- Beschwerde bei der Hausverwaltung
- Beschwerde bei der Kinder- und Jugendhilfe
Über dieses Dokument
Der Verwalter hat bis 30. Juni des Folgejahres abzurechnen und Einsicht in die Belege zu gewähren (§20 Abs. 3 WEG). Wird die Pflicht verletzt, kann die Abrechnung beim Außerstreitgericht erzwungen und der Verwalter bei grober Pflichtverletzung abberufen werden.
Senden Sie das Schreiben nachweisbar und bitten Sie um Bestätigung des Eingangs: ohne Nachweis lässt sich später kaum belegen, dass und wann es ankam.