Nutzungsvereinbarung im Wohnungseigentum
NUTZUNGSVEREINBARUNG
zwischen Maria Huber, Hauptstraße 12, 8010 Graz, nachfolgend Partei 1,
und Thomas Berger, Lindengasse 4, 1070 Wien, nachfolgend Partei 2.
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist: Ausschließliche Nutzung des Gartenanteils vor Top 12.
2. Leistung
Vereinbart wird: keine gesonderte Zahlung.
3. Bedingungen
Die Nutzung berührt die allgemeinen Teile der Liegenschaft nicht. Eine Änderung bedarf der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.
Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Gegenstand
- Leistung
- Bedingungen
Über dieses Dokument
Allgemeine Teile der Liegenschaft stehen allen Eigentümern zu; eine ausschließliche Nutzung setzt die Zustimmung aller voraus oder ein eingeräumtes Zubehör-Wohnungseigentum. Mündliche Duldung schafft kein dauerhaftes Recht.