Beschwerde über eine Handwerksleistung
Thomas Berger
Lindengasse 4, 1070 Wien
Werkstätte Beispiel GmbH
Industriestraße 3, 4020 Linz
BESCHWERDEWerkleistung vom 02.11.2026
Vorgang: KD-2026-44817
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich rüge die Mängel der erbrachten Werkleistung. Der Sachverhalt: Die Fliesen weisen Höhenunterschiede von bis zu sechs Millimetern auf, zwei Platten sind gesprungen; die Silikonfugen lösen sich.
Ich setze eine Frist zur Verbesserung bis 28.11.2026 und behalte bis dahin den offenen Rechnungsbetrag zurück.
Ich ersuche um Verbesserung binnen der gesetzten Frist und um schriftliche Bestätigung des Termins.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Über dieses Dokument
Die Gewährleistung beträgt bei unbeweglichen Sachen drei Jahre, bei beweglichen zwei Jahre ab Übergabe (§933 ABGB); vorrangig sind Verbesserung und Austausch. Das Zurückbehaltungsrecht am offenen Entgelt ist dabei das wirksamste Druckmittel, solange die Mängel schriftlich gerügt sind.
Senden Sie das Schreiben nachweisbar und bitten Sie um Bestätigung des Eingangs: ohne Nachweis lässt sich später kaum belegen, dass und wann es ankam.