Reisevollmacht für ein Kind
VOLLMACHTReisevollmacht für ein Kind
Ich, Maria Schneider, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 10827 Berlin, bevollmächtige
Thomas Weber, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindenweg 4, 80331 München,
mit meinem Kind zu reisen, es bei Grenzkontrollen zu begleiten und im Notfall in notwendige medizinische Maßnahmen einzuwilligen.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Eine gesetzliche Pflicht zur Reisevollmacht besteht nicht, viele Grenzbehörden verlangen sie aber faktisch. Empfehlenswert sind eine englische Übersetzung und Kopien der Ausweise beider Eltern.
Viele Stellen verlangen die Vollmacht im Original und den Ausweis der bevollmächtigten Person.