Vollmacht zur Betreuung des Kindes
VOLLMACHTzur Betreuung des Kindes
Ich, Maria Schneider, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 10827 Berlin, bevollmächtige
Thomas Weber, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindenweg 4, 80331 München,
mein Kind während meiner Abwesenheit zu betreuen, es in Schule und Kita zu vertreten und in erforderliche ärztliche Maßnahmen einzuwilligen.
Sie betrifft: Lena Weber, geboren 04.05.2022, vom 02. bis 16.12.2026. Das Sorgerecht wird dadurch nicht übertragen; die Vollmacht gilt nur für den genannten Zeitraum und ist jederzeit widerruflich.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Eine Vollmacht wirkt nur so weit, wie ihr Umfang reicht. Je genauer beschrieben ist, was die bevollmächtigte Person darf, desto seltener gibt es an der Theke Rückfragen.
Viele Stellen verlangen die Vollmacht im Original und den Ausweis der bevollmächtigten Person. Die Vollmacht ist jederzeit in Textform widerrufbar.