Vollmacht zur Abnahme von Handwerkerleistungen
VOLLMACHTVollmacht zur Abnahme von Handwerkerleistungen
Ich, Maria Schneider, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 10827 Berlin, bevollmächtige
Thomas Weber, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindenweg 4, 80331 München,
die Abnahme von Handwerkerleistungen vorzunehmen und das Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Die Abnahme hat erhebliche Folgen: Fälligkeit der Vergütung, Beginn der Verjährung, Übergang der Beweislast. Bevollmächtigen Sie nur, wer Mängel erkennen kann.
Viele Stellen verlangen die Vollmacht im Original und den Ausweis der bevollmächtigten Person.