Vollmacht für die Eigentümerversammlung
VOLLMACHTfür die Eigentümerversammlung
Ich, Maria Schneider, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 10827 Berlin, bevollmächtige
Thomas Weber, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindenweg 4, 80331 München,
mich in der Eigentümerversammlung zu vertreten, das Stimmrecht auszuüben und Erklärungen abzugeben.
Sie betrifft: Wohnung Nr. 7, Versammlung am 28.11.2026. Die Gemeinschaftsordnung kann vorschreiben, wer bevollmächtigt werden darf; prüfen Sie das vor der Versammlung.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Eine Vollmacht wirkt nur so weit, wie ihr Umfang reicht. Je genauer beschrieben ist, was die bevollmächtigte Person darf, desto seltener gibt es an der Theke Rückfragen.
Viele Stellen verlangen die Vollmacht im Original und den Ausweis der bevollmächtigten Person. Die Vollmacht ist jederzeit in Textform widerrufbar.