Abnahmeverweigerung
PROTOKOLL ÜBER DIE ABNAHMEVERWEIGERUNG
Anwesend: Thomas Weber (Auftraggeber) und Bau Beispiel GmbH (Auftragnehmer).
Gegenstand: Werkleistung nach Auftrag vom 02.09.2026.
Feststellungen
Heizung ohne Funktion, Fliesenarbeiten unvollständig
Gründe der Verweigerung: wesentliche Mängel, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen
Bemerkungen: Der Mangel am Parkett wird bis zum 30.11.2026 behoben.
Der Auftragnehmer wird aufgefordert, die Mängel bis zum vereinbarten Termin zu beseitigen und danach erneut zur Abnahme einzuladen.
Beide Seiten bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Feststellungen. Jede Seite erhält ein Exemplar.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Feststellungen
Über dieses Dokument
Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden. Unwesentliche Mängel berechtigen nur zum Vorbehalt und zum Einbehalt, nicht zur Verweigerung; eine unberechtigte Verweigerung setzt den Auftraggeber selbst in Verzug.