Protokoll BEM-Gespräch
PROTOKOLL BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT
Anwesend: Maria Schneider (Arbeitgeber) und Thomas Weber (Beschäftigter).
Gegenstand: Betriebliches Eingliederungsmanagement nach längerer Arbeitsunfähigkeit.
Feststellungen
Belastungen am Arbeitsplatz, mögliche Anpassungen, Einbeziehung weiterer Stellen
Vereinbarte Maßnahmen: stufenweise Wiedereingliederung ab 01.12., Anpassung des Arbeitsplatzes
Bemerkungen: Der Mangel am Parkett wird bis zum 30.11.2026 behoben.
Die erhobenen Gesundheitsdaten werden getrennt von der Personalakte aufbewahrt.
Beide Seiten bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Feststellungen. Jede Seite erhält ein Exemplar.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Feststellungen
Über dieses Dokument
Das BEM ist Pflicht, wenn jemand innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war (§167 SGB IX). Die Teilnahme des Beschäftigten ist freiwillig; ein unterlassenes BEM erschwert dem Arbeitgeber eine spätere krankheitsbedingte Kündigung erheblich.