Protokoll der Sicherheitsunterweisung
UNTERWEISUNGSPROTOKOLL
Anwesend: Maria Schneider (Sicherheitsbeauftragte) und Thomas Weber.
Gegenstand: Jährliche Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz.
Feststellungen
Fluchtwege, Erste Hilfe, Brandschutz, Gefahrstoffe, persönliche Schutzausrüstung
Verwendete Unterlagen: Betriebsanweisungen Nr. 3 und 7, Sicherheitsdatenblätter
Bemerkungen: Der Mangel am Parkett wird bis zum 30.11.2026 behoben.
Beide Seiten bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Feststellungen. Jede Seite erhält ein Exemplar.
Unterschrift Partei 1
Unterschrift Partei 2
- Feststellungen
Über dieses Dokument
Die Unterweisung ist bei Einstellung, bei Veränderungen und danach mindestens jährlich zu wiederholen (§12 ArbSchG). Nur das unterschriebene Protokoll beweist, dass sie stattgefunden hat; es ist der erste Punkt, den die Aufsicht nach einem Unfall sehen will.