Rückforderung des Mietzinsdepots
Anna Keller
Lindenstrasse 4, 8001 Zürich
Thomas Brunner
Lindenstrasse 4, 8001 Zürich
RÜCKFORDERUNGFreigabe des Mietzinsdepots
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Mietverhältnis über Gartenstrasse 7, 2. OG rechts, 8003 Zürich endete mit der Rückgabe am 12.09.2026. Das Mietzinsdepot von 480,00 Franken ist bis heute nicht freigegeben.
Ich fordere Sie auf, die Freigabe bis zum 31.10.2026 gegenüber der Bank zu erklären beziehungsweise den Betrag auf das Konto CH93 0076 2011 6238 5295 7 zu überweisen.
Das Abnahmeprotokoll weist keine von mir zu vertretenden Mängel aus.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift
Über dieses Dokument
🔴 Das Mietzinsdepot darf höchstens drei Monatsmietzinse betragen und ist auf ein Konto im Namen des Mieters bei einer Bank zu legen (Art. 257e OR). Es gehört nicht dem Vermieter, und er kann nicht allein darüber verfügen.
Der entscheidende Hebel: hat der Vermieter innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht – also Betreibung, Klage oder Schlichtungsgesuch eingeleitet –, kann der Mieter von der Bank die Rückgabe verlangen. Die Bank gibt dann ohne Zustimmung des Vermieters frei.