Letzte Mahnung vor Betreibung
Muster GmbH
Industriestrasse 3, 8005 Zürich
Thomas Brunner
Lindenstrasse 4, 8001 Zürich
LETZTE ZAHLUNGSAUFFORDERUNGvor Einleitung der Betreibung
Sehr geehrte Damen und Herren,
trotz mehrfacher Mahnung ist unsere Rechnung RE-2026-0412 vom 12.09.2026 über 480,00 Franken weiterhin offen.
Hinzu kommen Mahnkosten in Höhe von 5.00 Franken.
Wir setzen Ihnen eine letzte Frist bis zum 31.10.2026. Zahlen Sie den Gesamtbetrag bis dahin auf das Konto CH93 0076 2011 6238 5295 7.
Nach Fristablauf stellen wir ohne weitere Nachricht beim Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren. Betreibungskosten und Verzugszinsen kommen dann zur Forderung hinzu, und der Eintrag im Betreibungsregister bleibt fünf Jahre bestehen.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift
Über dieses Dokument
🔴 Der nächste Schritt ist nicht ein Gericht, sondern das Betreibungsamt: mit dem Betreibungsbegehren wird ein Zahlungsbefehl zugestellt, und der Schuldner hat nur zehn Tage Zeit, Rechtsvorschlag zu erheben (Art. 74 SchKG). Erhebt er ihn, muss der Gläubiger beim Gericht die Rechtsöffnung verlangen; erhebt er ihn nicht, kann die Betreibung fortgesetzt werden.
Ein Betreibungsbegehren braucht keinen Titel und kein Urteil – es genügt die Behauptung der Forderung. Die Kosten trägt zunächst der Gläubiger; sie werden der Forderung zugeschlagen. Der Eintrag im Betreibungsregister bleibt fünf Jahre sichtbar und ist für den Schuldner bei Wohnungssuche und Kreditvergabe das eigentliche Druckmittel.