2. Mahnung
Muster GmbH
Industriestrasse 3, 8005 Zürich
Thomas Brunner
Lindenstrasse 4, 8001 Zürich
MAHNUNGzweite Mahnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf unsere Rechnung RE-2026-0412 vom 12.09.2026 über 480,00 Franken und auf unsere erste Mahnung haben Sie bisher nicht reagiert. Sie befinden sich in Verzug.
Hinzu kommen Mahnkosten in Höhe von 5.00 Franken.
Wir fordern Sie letztmals auf, den Gesamtbetrag bis zum 31.10.2026 auf das Konto CH93 0076 2011 6238 5295 7 zu überweisen.
Nach Ablauf der Frist leiten wir ohne weitere Ankündigung die Betreibung ein. Die Kosten werden der Forderung zugeschlagen.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift
Über dieses Dokument
Verzugszinsen betragen 5 Prozent im Jahr, soweit nichts anderes vereinbart ist (Art. 104 OR). In Verzug gerät der Schuldner mit der Mahnung; ist ein Verfalltag vereinbart, schon mit dessen Ablauf (Art. 102 OR). 🔴 Eine Pauschale für Betreibungs- oder Mahnkosten kennt das schweizerische Recht nicht: Mahnspesen sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.
Eine bestimmte Anzahl von Mahnungen schreibt das Gesetz nicht vor. Entscheidend ist, dass Forderung, Betrag und Frist eindeutig benannt sind und der Empfang nachweisbar ist – senden Sie die letzte Mahnung eingeschrieben.