Mahnung Nebenkostenabrechnung
Maria Meier
Hauptstrasse 12, 3011 Bern
Thomas Brunner
Lindenstrasse 4, 8001 Zürich
MAHNUNGNachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Nebenkostenabrechnung vom 12.09.2026 für die Periode 01.07.2025 bis 30.06.2026 weist für Gartenstrasse 7, 2. OG rechts, 8003 Zürich eine Nachzahlung von 480,00 Franken aus. Der Betrag ist bis heute nicht eingegangen.
Ich fordere Sie auf, die Nachzahlung bis zum 31.10.2026 auf das Konto CH93 0076 2011 6238 5295 7 zu überweisen.
Die Belege können nach Vereinbarung eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift
Über dieses Dokument
Nebenkosten sind nur geschuldet, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln als solche vereinbart sind (Art. 257a OR); eine pauschale Klausel «Nebenkosten zulasten des Mieters» genügt nicht. Der Mieter hat Anspruch auf Einsicht in die Belege.
Das Angebot der Belegeinsicht gehört ins Schreiben: es nimmt dem häufigsten Einwand die Spitze und ist ohnehin das Recht des Mieters. Streitigkeiten über die Abrechnung gehen zuerst an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen.