Mahnung bei Mietzinsrückstand
Maria Meier
Hauptstrasse 12, 3011 Bern
Thomas Brunner
Lindenstrasse 4, 8001 Zürich
MAHNUNGrückständiger Mietzins
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die von Ihnen gemieteten Räume Gartenstrasse 7, 2. OG rechts, 8003 Zürich ist der Mietzins für September und Oktober 2026 bis heute nicht vollständig eingegangen. Der Rückstand beträgt 480,00 Franken.
Ich setze Ihnen zur Zahlung eine Frist von 30 Tagen, mithin bis zum 31.10.2026, und bitte um Überweisung auf das Konto CH93 0076 2011 6238 5295 7.
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich nach unbenutztem Ablauf dieser Frist das Mietverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen kann. Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten sein, sprechen Sie mich bitte an.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift
Über dieses Dokument
🔴 Diese Mahnung ist der gesetzlich vorgeschriebene erste Schritt: bei Zahlungsrückstand muss der Vermieter schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen setzen und die Kündigung für den Fall des unbenutzten Ablaufs ausdrücklich androhen (Art. 257d OR). Fehlt die Androhung, ist eine darauf gestützte Kündigung unwirksam.
Erst nach Ablauf der Frist kann mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende gekündigt werden, und auch dann nur auf dem amtlichen Formular. Nennen Sie Zeitraum und genauen Betrag: nur dann ist die Mahnung später als Nachweis brauchbar.