Vollmacht zum Empfang von Zahlungen
VOLLMACHTzum Empfang von Zahlungen
Ich, Maria Huber, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 8010 Graz, bevollmächtige
Thomas Berger, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindengasse 4, 1070 Wien,
in meinem Namen Zahlungen entgegenzunehmen und den Empfang zu bestätigen.
Umfang: bis 500 Euro in bar.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Eine Vollmacht wirkt nur so weit, wie ihr Umfang reicht. Je genauer beschrieben ist, was die bevollmächtigte Person darf, desto seltener gibt es an der Theke Rückfragen.
Viele Stellen verlangen die Vollmacht im Original und den Ausweis der bevollmächtigten Person. Die Vollmacht ist jederzeit in Textform widerrufbar.