Vollmacht für die Eigentümerversammlung
VOLLMACHTfür die Eigentümerversammlung
Ich, Maria Huber, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 8010 Graz, bevollmächtige
Thomas Berger, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindengasse 4, 1070 Wien,
mich in der Eigentümerversammlung zu vertreten, das Stimmrecht auszuüben und Erklärungen abzugeben.
Sie betrifft: Top 12, Versammlung am 28.11.2026.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Im Wohnungseigentum kann sich der Eigentümer in der Versammlung vertreten lassen; die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und der Verwaltung vorzulegen (WEG 2002).
Beschlüsse können binnen eines Monats ab Anschlag an der Haustür angefochten werden; wer vom Beschluss nicht verständigt wurde, hat drei Monate ab Kenntnis.