Vollmacht Generalvollmacht
VOLLMACHTGeneralvollmacht
Ich, Maria Huber, geboren am 14.03.1979, wohnhaft Hauptstraße 12, 8010 Graz, bevollmächtige
Thomas Berger, geboren am 02.11.1985, wohnhaft Lindengasse 4, 1070 Wien,
mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die einer Vertretung zugänglich sind.
Ausgenommen sind höchstpersönliche Angelegenheiten sowie Erklärungen, für die das Gesetz eine besondere Form verlangt.
Die Vollmacht berechtigt zur Abgabe und Entgegennahme der dafür erforderlichen Erklärungen.
Sie gilt bis zum 31.12.2026.
Die Vollmacht kann jederzeit in Textform widerrufen werden.
Unterschrift des Vollmachtgebers
Über dieses Dokument
Eine Generalvollmacht gibt viel Macht aus der Hand und sollte nur bei vollem Vertrauen erteilt werden. Für den Fall, dass der Vollmachtgeber selbst nicht mehr entscheiden kann, ist sie das falsche Mittel: dafür gibt es die Vorsorgevollmacht, die im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis einzutragen ist.
Viele Stellen verlangen die Vollmacht im Original und den Ausweis der bevollmächtigten Person. Sie ist jederzeit widerrufbar.